Was versteht man unter einem Anbau?
Der Begriff des Anbau wird gleichermaßen für einen entstandenen Gebäudeteil als Resultat einer baulichen Maßnahme verwandt als auch für eine bauliche Maßnahme, welche die Nutzfläche eines bestehenden Gebäudes erweitert.
Beim Anbau wird die Grundfläche eines Gebäudes erweitert, bei einer Aufstockung wird lediglich Raum in horizontaler Ausdehnung hinzugewonnen. Der Anbau muss folgenden Anforderungen entsprechen: Zum einen muss er die Vorgaben des öffentlichen Baurechts berücksichtigen, zum anderen muss eine Baugenehmigung erteilt worden sein.
Ein Anbau verbindet häufig Alt und Neu, grundsätzlich besteht jedoch in jedem Fall eine Anbindung zu einem bestehenden Gebäude. Der Anbau verfügt nur in wenigen Fällen über eine eigene Charakterisierung in architektonischer Hinsicht. Im ländlichen Raum sind Anbauten häufig zu finden. Hier wurde meist ein Wohn- oder Haupthaus errichtet, an welches dann nach Bedarf angebaut wurde und dieses beispielsweise um einen Stall oder eine Waschküche erweitert wurde. Anbaumaßnahmen wurden erst dann vorgenommen, wenn man das nötige Geld dafür zusammen hatte.
oder:
Ein Anbau ist die nachträgliche Erweiterung des Wohnraums bei Häusern oder Wohnungen. Häufig sind dies Wintergärten, Balkone, Vordächer, Erker, Terrassen oder Garagen. Bei der Finanzierung eines Anbaus können allerdings nur die Herstellungskosten und nicht die anteiligen Anschaffungskosten für Grund und Boden berücksichtigt werden.