Was versteht man unter Modernisierung?
Unter Modernisierungen versteht man bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit sie nicht unter Erweiterung, Umbau oder Instandsetzung fallen, jedoch einschließlich der durch diese Maßnahmen verursachten Instandsetzungen (HOAI § 3 Nr. 6).
Modernisierung im Sinne des Wohnungsmodernisierungsgesetzes ist die durch bauliche Maßnahmen erreichte Optimierung von Wohnungen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig zu steigern oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern. (ModEnG § 3)