Teileigentum
Als Teileigentum bezeichnet man ein Sondereigentum, das an nicht zu Wohnzwecken dienlichen Räumen besteht. Darüber hinaus besteht, wie auch beim Wohnungseigentum, anteiliges Miteigentum am Gemeinschaftseigentum.
Als Teileigentum bezeichnet man ein Sondereigentum, das an nicht zu Wohnzwecken dienlichen Räumen besteht. Darüber hinaus besteht, wie auch beim Wohnungseigentum, anteiliges Miteigentum am Gemeinschaftseigentum.