Wann greift der Räumungsschutz?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine rechtskräftige Räumungsklage abgewendet und Räumungsschutz vom Mieter beantragt werden. Dieses Recht auf Räumungsschutz gilt, wenn durch die Räumung Leib und Leben des Mieters in Gefahr sind. Darin enthaltene Gründe sind Gesundheitsgefahr und eine Interessensabwägung. Außerdem gelten drohende Obdachlosigkeit und Suizidgefahr als Antragsgrund für einen Räumungsschutz.