Was versteht man unter Hausfriedensbruch?
Der Tatbestand Hausfriedensbruch wird festgestellt, wenn eine Person ein Haus, eine Wohnung, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum (z.B. Grundstück mit Befriedungsschutz wie Mauer, Zaun oder Absperrung) eines anderen widerrechtlich und ohne Befugnis betritt und/oder sich dort aufhält und sich nach Aufforderung nicht entfernt. Um Hausfriedensbruch vorzubeugen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.