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Eine Zwangshypothek ist eine Form der Sicherungshypothek. Das bedeutet, dass sie nicht primär der Befriedigung des Gläubigers dient, sondern sichert lediglich seine Forderung. Der Antrag zur Zwangshypothek kann auch vom Gläubiger selbst beantragt werden. Die Hypothek wird dann im Grundbuch verzeichnet.
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