Was bedeutet Denkmalschutz?
Wie der Name bereits sagt, dient der Denkmalschutz zum Schutz von Kulturdenkmälern, darin eingeschlossen sind auch Baudenkmäler. Ziel ist die dauerhafte Erhaltung und der Schutz vor Verfälschung, Beschädigung, Beeinträchtigung und Zerstörung. Die Rahmenbedingungen und rechtliche Definition sind im Denkmalschutzgesetz festgeschrieben. Für die Erhaltung der Denkmale können verschiedene Förderprogramme beantragt werden, die sowohl die materielle Existenz sichern als auch die funktionale Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude sichern.