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Die Marktmiete ist diejenige Miete, auf die sich Mieter und Vermieter einigen. Sie beruht nicht auf den gesetzlichen Vorschriften für die Preisbildung, sondern richtet sich nach Angebot und Nachfrage, also den Marktgesetzen. Sie unterscheidet sich demnach von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ein Grund dafür kann eine besonders gefragte Lage sein, die den Bedarf der aktuellen Nachfrage nicht decken kann.
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