Was versteht man unter einem Bauantrag?
Mit der Stellung des Bauantrags beginnt das Baugenehmigungsverfahren. Der Bauantrag wird bei der Gemeinde gestellt, in der das Grundstück liegt, auf dem das Gebäude errichtet werden soll. Die Gemeinde prüft in diesem Zuge die Vereinbarkeit des beschriebenen Objekts mit dem öffentlichen Recht und erteilt die Erlaubnis zur Durchführung. Im Bauantragsind Informationen zur Bauart, Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgrößen und einen Nachweis über Schall- und Wärmedämmung enthalten. Außerdem müssen folgende Punkte beachtet bzw. Unterlagen beigefügt werden: Unterschrift von Bauherr und Architekt,Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Architekten, Lageplan mit Berechnung der Grund- und Geschossfläche, Bauzeichnungen inkl. Ansichts- und Schnittzeichnungen, Berechnungen des umbauten Raumes und Nachweis über Standsicherheit und Wärme- und Schallschutz.