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Was ist Sickerpflaster?

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Besondere an Sickerpflaster?

Sickerpflaster ermöglicht, ohne dass eine vollflächige Versiegelung erforderlich ist, die Befestigung von Plätzen oder Wegen. Wie der Name schon sagt, können Niederschläge von Sickerpflastersteinen aufgenommen werden. Das Regenwasser kann demnach direkt an Ort und Stelle versickern und sammelt sich nicht auf befestigten Oberflächen. Demzufolge muss das Wasser auch nicht umgeleitet und über eine Abwasserleitung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.

Die Versickerung trotz bestehender Bepflasterung wird durch verschiedene Faktoren möglich, wie etwa durch die in den Pflastersteinen vorhandenen Poren und Öffnungen sowie durch den spezifischen Aufbau des Sickerpflasters. Zwei zusätzliche Punkte, die das Versickern begünstigen, sind sowohl der Einsatz sogenannter Abstandshalter während des Verlegens als auch die Öffnungen, die aufgrund bestimmter Verlegemuster geschaffen werden.

Welche Funktion kommt sickerfähigem Pflaster zu?

Sickerfähige Pflastersteine verfügen über folgende Eigenschaften:

  • Beste Begehbarkeit selbst bei geringer Fugenbreite
  • Höchst wasser- und luftdurchlässig
  • Ästhetik und Funktionalität
  • Frostbeständigkeit
  • Hohe Speicherfähigkeit von Regenwasser
  • Begünstigung eines positiven Mikroklimas durch Verdunstung

Sickerfähige Pflastersysteme sorgen für die Versickerung von Niederschlägen an Ort und Stelle und übernehmen damit eine wichtige ökologische Funktion. Kostbares Regenwasser verschwindet somit nicht in der Kanalisation, es wird direkt dem Erdboden zugeführt. Dieser Effekt wirkt sich noch in einem weiteren Sinne positiv aus: Die Abwassergebühr, die für über die Kanalisation abgeleitetes Wasser anfällt, fällt hier geringer aus.

Es gibt Sickerpflastersteine, durch die das Wasser direkt absickern kann. Diese Steine erfreuen sich  trotz ihrer Wasserdurchlässigkeit besonderer „Begeh-Freundlichkeit“. Das Sickerwasser gelangt bei diesen Steinen direkt in tiefer liegende Schichten beziehungsweise in das Grundwasser. Daneben gibt es Sickerpflastersteine, die das Versickern durch aufgeweitete Fugen ermöglichen.

Im Handel gibt es auch geschlossene Betonpflastersysteme sehr geringer Fugenbreite, die häufig als sogenannte "Ökopflaster" beworben werden. Vergleicht man dieses System mit einer Asphaltdecke würde man der Werbebotschaft wohl sofort zustimmen. Zieht man den Vergleich zu Sickerpflastersteinen, muss man jedoch differenzierter hinschauen.

Wie müssen Unterlagen für die Verlegung von Pflastersteinen beschaffen sein?

Um Sickerpflastersteine als Pflasterdecke verlegen zu können, bedarf es, wie für alle übrigen Bodenbeläge, einer einwandfreien Beschaffenheit der Unterlage, also des Untergrunds. Die einwandfreie Beschaffenheit charakterisiert sich durch

  • beständige Wasserdurchlässigkeit
  • nachhaltige Tragfähigkeit
  • Ebenheit und Profilgerechtigkeit

Vor dem Verlegen der Pflasterdecke ist es darüber hinaus ratsam, die Unterlage auf folgende Merkmale hin zu prüfen oder auch, entsprechende Nachweise über

  • Längs - und Querneigung
  • Profilgerechte Lage
  • Wasserdurchlässigkeit der Schichten des Oberbaus
  • Ebenheit
  • Verdichtungsgrad und Verformungsmodul
  • Mineralstoff- /Baustoffqualitäten (Zertrümmerungs- und Frostbeständigkeit)
  • Nachteilige Veränderungen, die seit Übergabe eingetreten sind (beispielsweise durch den Baustellenverkehr)

zu verlangen.

Welche Regelungen und Vorschriften gilt es zu beachten?

Aus nachfolgend genannten Regelwerken, von denen es weit mehr gibt als die hier aufgeführten, ergeben sich die Anforderungen an Unterlage und Pflasterdecke

ZTV Pflaster-StB06 (aktueller Stand)

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen.

Quelle: Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Köln

DIN 18318 (neuester Stand) Verkehrswegebauarbeiten Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen.

Herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung, Berlin

Richtlinien für die Herstellung und Güteüberwachung von wasserdurchlässigen Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton, Fassung 10/1995, 04/1996 des Bundesverbandes Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V.

Dies sind, wie bereits erwähnt, nur einige Auszüge aus den diversen Richtlinien und Verordnungen. Entspricht eine Unterlage nicht  den Anforderungen und den technischen Vorschriften, hat ein Auftraggeber dies umgehend anzuzeigen, eh mit der Verlegung begonnen wird.

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