Schimmelbildung in den Falzen von Fenstern zwischen Flügel und Blendrahmen
Beschreibung
In einem Neubau traten in der kalten Jahreszeit verstärkt Tauwasser im Fensterfalz auf. Der Tauwasser war an der Innenkante des Fensterfalzes begrenzt und hatte dort dunkle Verfärbungen zur Folge. Die Lüftungsschlitze am Fensterrahmen waren frei. Die Dichtung am Fensterrahmen wurde um die Ecke unsauber ausgeführt. Die Dichtung am Fensterflügel wurde an den Ecken jeweils abgetrennt.
Ursachen des Bauschadens
Die Ursache für die Tauwasserbildung im Fensterfalzbereich ist auf die fachlich unzureichende Ausbildung der Fenster- und Rahmendichtung an den Ecken zurückzuführen. Über die kleinen Öffnungen der Dichtung strömt die warme Raumluft über die kalten Falzräume nach außen. Die Luft wird auf dem Strömungsweg so weit abgekühlt, dass der Taupunkt unterstritten wird und Tauwasser im Falzbereich entsteht. Wenn das Fenster über längeren Zeitraum nicht geöffnet wird, kann infolge der Tauwasserbildung zum Schimmelwachstum kommen.
Gemäß der RAL Gütegemeinschaft „Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung“ wird unter Punkt 2.3 „Ebenenmodell, Grundsätze der Anschlussausbildung“ der Falzbereich des Fensters zum Bereich (2) „Funktionsbereich“ zugeordnet. Der Funktionsbereich „..muss „trocken bleiben“ und vom Raumklima getrennt sein“.
Maßnahmen und Kosten zur Beseitigung des Bauschadens
Nahezu in allen Regelwerken wird die Detailfrage, wie im vorliegenden Fall beschrieben nicht oder kurz behandelt.
In der Fachinformation der ift Rosenheim „Tauwasser in Fenster- und Fassadenkonstruktionen“, Ausgabe 02_2013, wird unter Punkt 2 „Tauwasserbildung, Beurteilung der Konstruktion“ darauf hingewiesen, dass „..auf eine umlaufend geschlossene Dichtebene zu achten, um Tauwasserbildung im Falzbereich nicht zusätzlich zu begünstigen.“
Im vorliegenden Fall wird empfohlen, die Dichtung am Fensterrahmen und -flügel fachgerecht und geschlossen auszuführen. Für die Erneuerung der Dichtung sind Kosten in Höhe von ca. 10 – 20 €/m zu veranschlagen.