Was ist das Baurichtmaß?
Was bedeutet das Baurichtmaß?
Das Baurichtmaß ist ein fest definiertes Rastermaß im Bauwesen, aus dem sich alle Maße am Bau ergeben wie zum Beispiel Türen- und Fensterabmessungen. Dabei werden Baurichtmaße für die Angabe von Höhen, Breiten und Längen beziehungsweise Stärken verwendet.
Ursprünglich stammt das Maß aus dem Mauerwerksbau und ist oktametrisch. Das bedeutet, die Grundeinheit ist ein Achtel eines Meters, also 12,5 Zentimeter:
- Baurichtmaß = 100cm/8 = 12,5cm
Die Grundeinheit setzt sich aus dem Nennmaß der Steinlänge (= 11,5cm) und dem Fugenmaß (= 1cm) zusammen. Alle weiteren Baurichtmaße sind ein Vielfaches von 12,5 Zentimeter.
Das Baurichtmaß bildet die theoretische Planungsgrundlage für die tatsächlichen Baumaße – die sogenannten Baunennmaße (Nennmaße). Der Wert der Baunennmaße von Außenmaß, Öffnungsmaß und Vorsprungmaß ergibt sich durch Addieren und Subtrahieren der Fugenbreite.
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Außenmaß |
Öffnungsmaß |
Vorsprungmaß |
Baurichtmaß |
x * 12,5cm |
x * 12,5cm |
x * 12,5cm |
Nennmaß |
x * 12,5cm - 1cm |
x * 12,5cm + 1cm |
x * 12,5cm |
Baurichtmaß: Wozu dient das Maß?
Ein Gebäude besteht immer aus mehreren Bauteilen, die passgenau zusammengefügt werden müssen. Damit das reibungslos funktioniert und keine aufwendigen Nachbesserungen erfolgen müssen, sind allgemeingültige Vereinbarungen notwendig. Das Baurichtmaß ist ein Teil davon und in der DIN 4172 Maßordnung im Hochbau fest definiert – ebenso wie das Nennmaß.