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Was ist ein Flucht- und Rettungsplan und wie muss er aussehen?

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

Ein Flucht- und Rettungsplan zeigt den Verlauf der Flucht- und Rettungswege in Gebäuden. Neben den Wegen zu den Notausgängen weist ein Flucht- und Rettungsplan auch den Weg zu den Standorten der Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen und vermittelt Informationen über die Evakuierung sowie zum Verhalten im Notfall, bei Unfällen und im Brandfall.

Ein Flucht- und Rettungsplan muss immer aktuell sein und die Darstellung so einfach wie möglich, damit der Plan von den Menschen, die sich in Gefahr befinden, schnell und richtig gelesen werden kann. Dazu werden vor allem Sicherheitsfarben, internationale Sicherheitssymbole und so wenig Worte wie möglich genutzt.

Gut zu wissen Flucht- und Rettungspläne dienen nicht nur den anwesenden Personen zur Eigenrettung, sondern auch der Feuerwehr als Orientierung, sollten für diese keine Feuerwehrpläne zur Verfügung stehen.

Wann wird ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?

1. In Arbeitsstätten

In Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn die Art der Benutzung der Arbeitsstätte, ihre Lage und Ausdehnung es erfordern. So legen es Paragraf 4 der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 fest.

Gut zu wissen Das Arbeitsschutzgesetz greift für Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter.

Erforderlich können Flucht- und Rettungspläne in Arbeitsstätten zum Beispiel sein,

  • wenn die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist; beispielsweise von den normalen Verkehrswegen abweicht, über Zwischengeschosse geht oder Ähnliches.
  • wenn sich in dem Gebäude viele ortsunkundige Personen befinden; beispielsweise bei Publikumsverkehr.
Gut zu wissen Wird kein Flucht- und Rettungsplan erstellt und aufgehängt, obwohl einer gefordert ist, drohen hohe Geldstrafen – nachzulesen im Bußgeldkatalog der Arbeitsstättenverordnung.

2. In öffentlichen Einrichtungen

In Behördengebäuden, Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht, da sie sowohl die Arbeitgebereigenschaft erfüllen als auch behördliche Anforderungen und Auflagen des Brandschutzes gegeben sind.

3. In Beherbergungsstätten

In Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsstätten schreiben in der Regel behördliche Auflagen Flucht- und Rettungspläne vor. Außerdem sind Beherbergungsstätten im Regelfall zugleich Arbeitsstätten, weshalb auch die oben genannten Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien zum Bereitstellen von Flucht- und Rettungsplänen verpflichten. Die Besonderheit bei Beherbergungsstätten: In jedem Gästezimmer muss ein Flucht- und Rettungsplan sowie Verhaltenshinweise ausgehangen werden – so sieht es die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (MBeVO) vor.

Wo muss ein Flucht- und Rettungsplan hängen? Und wie?

Flucht- und Rettungspläne müssen an gut sichtbaren Stellen im Bereich eines verlaufenden Fluchtweges ausgehängt werden, an denen sich häufiger Personen aufhalten.

Zum Beispiel

  • in Eingangsbereichen
  • in Fluren
  • in Aufzügen
  • in Treppenhäusern
  • in Hauptzugängen zu den Geschossen
  • in Pausenräumen

Pro Etage ist immer mindestens ein Flucht- und Rettungsplan auszuhängen – genau an der Stelle, die im Plan als Standort des Betrachters eingezeichnet ist.

Bei Beherbergungsstätten ist in jedem Gästezimmer ein Flucht- und Rettungsplan vorzusehen.

Hinweise
  • Der Flucht- und Rettungsplan muss vor äußeren Einflüssen geschützt sein.
  • Die Aushanglösung für den Flucht- und Rettungsplan muss die brandschutztechnischen Erfordernisse erfüllen.
  • Das Material, auf das der Flucht- und Rettungsplan gedruckt wird, ist entsprechend der Lichtverhältnisse auszuwählen, die an dem Ort herrschen, wo der Plan ausgehängt werden soll. Es kann zum Beispiel ein lang nachleuchtendes Material notwendig werden, wenn der Plan ohne die reguläre Beleuchtung – die im Notfall ausfallen kann – nicht lesbar wäre.
  • Die Höhe, auf der ein Flucht- und Rettungsplan hängen soll, ist genormt.

Wie muss ein Flucht- und Rettungsplan aussehen?

Ein Flucht- und Rettungsplan muss übersichtlich, groß genug und gut lesbar sein. Der Hintergrund soll weiß sein, darauf wird mit Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gearbeitet. Der Maßstab muss mindestens 1:250 betragen und das Format DIN A3 aufweisen; bei besonderen Fällen wie Hotelzimmer ist auch das Format DIN A4 möglich.

Ein Flucht- und Rettungsplan hat folgende Informationen zu enthalten:

  • Standort des Betrachters (in blau im Grundriss auszuweisen)
  • Gebäudegrundrisse – gesamt oder Teile davon
  • Übersichtsskizze, die die Lage der Grundrisse im Gesamtkomplex zeigt (sofern nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt wird)
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege (vollflächig in Grün im Grundriss einzuzeichnen)
  • Lage der Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen, wie beispielsweise Feuerlöscher (als Sicherheitszeichen müssen die internationalen Sicherheitssymbole der ISO 7010 verwendet werden)
  • Lage der Sammelplätze
  • Verhaltensregeln für den Brandfall und bei Unfällen (in kurzer, prägnanter Form, in ausreichender Schriftgröße, den örtlichen Gegebenheiten angepasst)
  • Legende

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Handelt es sich um einen Flucht- und Rettungsplan für eine Arbeitsstätte, darf beziehungsweise hat der der Arbeitgeber diesen aufzustellen – „(…) sofern Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ (§ 4 Abs. 4 ArbStättV)

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne geprüft werden?

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen nach DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ zu kennzeichnen – mindestens alle zwei Jahre. Damit wird sichergestellt, dass sie gut lesbar, verständlich und aktuell sind.

Wichtig! Werden Veränderungen im Gebäude oder bei den Brandschutz- und Notfallmaßnahmen vorgenommen, müssen die Flucht- und Rettungspläne dementsprechend angepasst werden.
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