Was versteht man unter Bauhauptgewerbe
Was bedeutet Bauhauptgewerbe?
Die Bauwirtschaft wird in drei Gruppen unterteilt: das Bauhauptgewerbe, das Baunebengewerbe und das Bauhilfsgewerbe. Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind überwiegend für die Ausführung des Rohbaus in Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Landschaftsbau zuständig. Zum Baunebengewerbe zählen alle Gewerke, die sich mit dem Ausbau von Bauwerken beschäftigen. Das Baunebengewerbe wird deshalb auch Ausbaugewerbe genannt. Das Bauhilfsgewerbe wiederum schafft die Voraussetzungen, die für die Errichtung eines Bauwerks notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Bautransport-, Bauentsorgungs- und Baureinigungsunternehmen.
Gut zu wissen | Baubetriebe des Bauhauptgewerbes müssen gegenüber den Statistischen Landesämtern eine Bauberichterstattung abgeben, sofern sie 20 oder mehr Mitarbeiter im Betrieb beschäftigen. Durch die Bauberichterstattung kann die wirtschaftliche Entwicklung auf dem inländischen Baumarkt kurzfristig beurteilt werden. |
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Was gehört alles zum Bauhauptgewerbe?
Zum Bauhauptgewerbe zählen Unternehmen, die
- Hochbauten im Rohbau errichten,
- Vorhaben im Tiefbau ausführen oder
- Spezialbauarbeiten durchführen wie Dämmung, Abdichtung und Schornsteinbau.
Außerdem sind
- das Stukkatuergewerbe,
- die Zimmerrei,
- die Dachdeckerei und
- alle entsprechenden Reparatur- und Instandhaltungsbetriebe Teil des Bauhauptgewerbes.
Ebenso dazu gehören Unternehmen, die für
- Abbruch,
- Sprengung oder
- Enttrümmerung zuständig sind.
Eine in Deutschland rechtlich verbindliche Liste der Unternehmen des Bauhauptgewerbes ist in der Baubetriebe-Verordnung (BaubetrV. § 1) zu finden.