Was bedeutet die Abnahmepflicht des Bauherren?
Die Abnahmepflicht ist die Hauptpflicht des Bauherren und besteht darin, die bestellten Leistungen anzunehmen und den entsprechenden Werkslohn zu bezahlen. Diese Pflicht ist gesetzlich festgelegt und kann auch aus Teilabnahmen bestehen wie beispielsweise die Rohbauabnahme. Im Abnahmeprotokoll werden alle Leistungen und eventuelle Mängel aufgeführt. Eine Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn das Bauwerk erhebliche Mängel aufweist.