Was verstehst man unter einem Altbau?
Als Altbauten werden im allgemeinen Sprachgebrauch Bauwerke bezeichnet, die vor 1948 errichtet worden sind. Der genaue Stichtag unterscheidet sich je nach Bundesland geringfügig. Gesetzlich festgelegt ist dies jedoch nicht. Häufig werden Altbauten nach der Beschaffenheit und den verwendeten Materialien identifiziert. Die meisten Altbauten sind mittlerweile hochwertig saniert und daher auf dem Wohnungsmarkt äußerst gefragt. Besonders alte Bauten stehen häufig unter Denkmalschutz.