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Was bedeutet das Dauernutzungsrecht?
Inhaltsverzeichnis
Beim Dauernutzungsrecht gelten ähnliche Regeln wie beim Dauerwohnrecht, allerdings können Berechtigte hier die Räumlichkeiten unter Ausschluss des Eigentümers auch anderweitig als zu Wohnzwecken (d.h. auch gewerblich) nutzen. Dieses Recht ist sowohl veräußerlich als auch vererbbar und gilt als eine erhebliche Grundstücksbelastung.
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