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Durch was entstehen Erschließungskosten?

Inhaltsverzeichnis

Erschließungskosten entstehen durch die Baureifmachung von Grundstücken, die noch nicht erschlossen sind. Sie werden aufgrund von Größe, Nutzung und Lage (z.B. Straßenfront) von den Gemeinden berechnet. Die Kosten werden mit dem Erschließungsbeitrag beglichen. Vorausleistungen werden auf den endgültigen Erschließungsbeitrag angerechnet, es gibt jedoch Ausnahmen der Beitragspflicht.

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