Was sind Gebäudeklassen?
In Deutschland werden Gebäude in verschiedene Gebäudeklassen eingeteilt. Die Musterbauordnung (MBO) sieht dabei im Paragraf 2, Absatz 3 eine Einteilung in Abhängigkeit von Gebäudehöhe und vorhandenen Nutzungseinheiten vor. Fast alle Bundesländer haben diese Einteilung der Gebäudeklassen in ihre Landesbauordnung übernommen.
Welche Gebäudeklassen gibt es?
Die Musterbauordnung (MBO) sieht in Paragrafen 2, Absatz 3 die Einteilung von Gebäuden in fünf verschiedene Gebäudeklassen vor:
Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 und
b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2
Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2
Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Hinweise:
1. Die Höhe wird von der Geländeoberfläche bis zur Fußoberkante des höchstgelegenen Geschosses gemessen.
2. Eine Nutzungseinheit sind zusammenhängende Gebäudebereiche wie eine Wohnung, Büros, Geschäftsräume oder Praxen.
Gebäudeklassen und Brandschutzanforderungen
Die baulichen Brandschutzanforderungen in Gebäuden werden nach den Gebäudeklassen (GK), die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt sind, bemessen. Da sich die Bestimmungen der Gebäudeklassen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sind auch die Brandschutzanforderungen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich jedoch lässt sich merken, dass je höher die Gebäudeklasse ist, desto höher sind auch die Anforderungen an den Brandschutz.
Grafik: Brandschutzanforderungen an die Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung (MBO)
Tabelle: Die unterschiedlichen Gebäudeklassen im Vergleich
Gebäudeklasse | Gebäudehöhe | Gesamtfläche | Anzahl NE | Fläche einer NE |
Brandschutz |
GK 1 a) | max. 7 m | max. 400 qm | max. 2 Stk. | keine Anforderung | |
GK 2 | max. 7 m | max. 400 qm | max. 2 Stk. | fh | |
GK 3 | max. 7 m | fh | |||
GK 4 | max. 13 m | max. 400 qm | hfh | ||
GK 5 | fb |
NE: Nutzungseinheit / fh: feuerhemmend / hfh: hochfeuerhemmend / fb: feuerbeständig
Die Relevanz von Gebäudeklassen für die Baugenehmigung
Nicht jedes Gebäude benötigt eine Baugenehmigung, um errichtet werden zu dürfen. Entscheidend hierfür ist unter anderem die Gebäudeklasse. Während für Gebäude der GK 4 und 5 immer eine Baugenehmigung benötigt wird – es sei denn, es handelt sich um ein Wohngebäude oder Sonderbauten – ist bei Gebäuden der GK 1-3 meist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren möglich.
Weitere Informationen zum Thema Gebäudeklassen finden Sie unter dem Link Gebäudeklassen