Was versteht man unter Hausrecht?
Das Hausrecht besagt, dass der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung jedem das Betreten seines Anwesens verbieten kann. Dafür ist keine Angabe von Gründen nötig und schließt auch die Aufforderung zum Verlassen des Hauses oder der Wohnung mit ein. Wird dieser Aufforderung nicht stattgegeben bzw. das ausgesprochene Verbot missachtet, spricht man von Hausfriedensbruch, welcher strafrechtlich verfolgt werden kann.