Was versteht man unter Instandhaltung?
Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Objekts (HOAI §3 Nr. 11) ergriffen werden. Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit einer baulichen Anlage durch vorbeugende Maßnahmen zur Abwendung baulicher Mängel und Schäden, die auf Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkungen zurückzuführen sind.
Zur Instandhaltung zählen alle Maßnahmen zur Erhaltung eines Gebäudes. Darin eingeschlossen sind auch vorbeugende Maßnahmen, die zum Schutz vor Mängeln, Schäden, Abnutzung und Alterung dienen. Maßnahmen, die über eine ordnungsgemäße Instandhaltung hinausgehen bzw. bauliche Veränderungen erfordern, müssen mit einem Beschluss der Bauherrengemeinschaft abgesegnet werden.