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Was beschreibt die Kappungsgrenze?

Inhaltsverzeichnis

Die Kappungsgrenze beschreibt die Grenze der Mieterhöhungen, die innerhalb 3 Jahre zulässig sind. Aktuell darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% angehoben werden. In den durch die Rechtsverordnung nach § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB bestimmten Gebieten ist der Prozentsatz auf 15 % beschränkt. Unabhängig von der Kappungsgrenze müssen die ortsüblichen Vergleichsmieten beachtet werden. D. h., eine Angleichung der Miete ist im Rahmen der Kappungsgrenze nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. Die Kappungsgrenze bemisst in der Art wie die Miete vereinbart ist, ist eine Bruttomiete wie z.B. eine Inklusivmiete vereinbart, ist diese ausschlaggebend.

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