Was bedeutet Kostenberechnung nach DIN 276?
Was ist die Kostenberechnung nach DIN 276?
Die Kostenberechnung ist gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eine Grundleistung des Bauplaners während der Entwurfsplanung, der Leistungsphase 3. Sie dient als Entscheidungsgrundlage über die Weiterführung des Projekts nach der Entwurfsplanung und ist präziser als die vorangegangene Kostenschätzung. So sind die Kosten gemäß DIN 276: 2018-12 in der dritten Gliederungsebene zu ermitteln und es wird in der Regel eine Genauigkeit von ± 20 Prozent von der Kostenberechnung im Bauwesen erwartet.
Zwar ist für die Kostenermittlung die seit Dezember 2018 gültige DIN 276 (Kosten im Bauwesen) heranzuziehen, doch Achtung: Wird in der HOAI im Zusammenhang mit der Kostenermittlung auf die DIN 276 Bezug genommen, gilt nach wie vor die DIN 276-1 (Teil 1: Hochbau) vom Dezember 2008 als Berechnungsgrundlage – so schreibt es die HOAI vor (§ 4 Abs. 1 HOAI).
Gut zu wissen: |
Die DIN 276 – Kosten im Bauwesen hat im Dezember 2018 folgende Normen ersetzt:
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Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
Die Kostenschätzung erfolgt in der Leistungsphase 2, also in der Vorplanung. In dieser Phase spielen Details noch keine Rolle, es geht vielmehr um die grundsätzliche Klärung der Funktion und der Gestalt des Gebäudes sowie um Fragen der Bauphysik, Bautechnik, Energieversorgung, Ökologie, Wirtschaftlichkeit. Die Kostenschätzung fällt dementsprechend grob aus – mit einem Spielraum von ± 30 Prozent.
Die Kostenberechnung ist genauer als die Kostenschätzung. Sie wird in Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung vorgenommen, wenn alle projektspezifischen Problemstellungen wie rechtliche und städtebauliche Voraussetzungen in der Planung berücksichtigt werden. Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht dabei in die dritte Gliederungsebene, sodass eine größere Kostengenauigkeit als bei der Kostenschätzung erzielt werden kann. Der Toleranz- und Schwankungsbereich liegt bei ± 20 Prozent statt bei ± 30 Prozent.
Wozu Kostenberechnung nach DIN 276?
Die Kostenberechnung dient als Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung eines Projekts nach der Entwurfsplanung hin zur Genehmigungsplanung. Sie bietet mit der weiterentwickelten Planung, die ihr zugrunde liegt – der Entwurfsplanung – eine genauere Kostenermittlung als die Kostenschätzung, die auf Basis der Vorplanung erstellt wird.
Wie sieht eine Kostenberechnung nach DIN 276 aus?
Bei der Kostenberechnung sind die Gesamtkosten der einzelnen Kostengruppen (KG) nach DIN 276 in der dritten Gliederungsebene zu ermitteln. Die dritte Ebene der Kostengliederung ermöglicht differenzierte Aussagen für die konstruktiven Hauptbestandteile.
Hier ein Beispiel für die drei Gliederungsebenen:
1. Ebene |
2. Ebene |
3. Ebene |
KG 300: Bauwerk - Baukonstruktion |
KG 330: Außenwände |
KG 331: Tragende Außenwände |
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KG 332: Nichttragende Außenwände |
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KG 333: Außenstützen |
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KG 334: Außenwandbekleidungen, außen |
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KG 335: Außenwandbekleidungen, innen |
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Weitere Infos |
Detailliertere Informationen zum Thema Kostengruppen, finden Sie in diesem Glossar-Artikel: Was sind die Kostengruppen nach DIN 276 im Bauwesen? |
Für die Kostenberechnung dienen die durchgearbeiteten Entwurfszeichnungen und die entsprechenden Massenermittlungen als Grundlage. Für Einzelheiten, die aus den Zeichnungen und Berechnungsunterlagen nicht ersichtlich sind, werden auch Detailpläne und Beschreibungen einbezogen.
Die Art und Weise der Kostenberechnung ist nicht vorgegeben. Meist erfolgt sie über ein sogenanntes Grob-Leistungsverzeichnis oder der Bauplaner orientiert sich nach Raumbüchern oder Bauelementen. Art und Detaillierung der Kostenberechnung hängen unter anderem vom Planungs- und Ausführungsstand sowie den jeweils vorhandenen Informationen ab. Die Kostenberechnung wird nur einmal während eines Projektablaufs durchgeführt – bezogen auf den Planungsfortschritt, der zu diesem Zeitpunkt herrscht.