Was versteht man unter der Löschungsbewilligung?
Eine Löschungsbewilligung wird vom Kreditgeber nach vollständiger Kreditrückführung zur Entlastung des Kreditnehmers ausgestellt. Diese ist zwingend notwendig, sollte der Kreditnehmer die im Grundbuch eingetragene Grundschuld löschen wollen. Der Notar kann erst nach Erteilung der Löschungsbewilligung die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt einleiten.
Mehr zum Thema Löschung der Grundschuld finden Sie in unserem Artikel Löschungsbewilligung