Was ist die Maklerformel?
Dem Ertragsfaktor bebauter Grundstücke liegen im Sinne des § 13 ImmoWertV die durchschnittlich realisierten Kaufpreise für gleichartig bebaute Grundstücke zugrunde. Die Grundstücke müssen ein kongruentes Verhältnis in der Nutzung wie auch in der Lage aufweisen. Darüber hinaus müssen die marktüblich realisierbaren Erlöse den jeweiligen Grundstücken zuzuschlüsseln sein.
Mit diesem Paragrafen sind auch folgende Sachverhalte eng verwoben:
- Auf der Grundlage der gesamten Investitionskosten leitet sich, mit Berücksichtigung der Grundstückstransaktionskosten, die sogenannte „Nettoanfangsrendite“ ab.
- Sogenannte „Kaufpreise von Investments“, auch als die von der Immobilienwirtschaft veröffentlichten Mietenmultiplikatoren bekannt.
Unter dem Gross Income Multiplier (GIM), versteht man im deutschsprachigen Raum die sogenannte Maklerformel, kurz gesagt: Eine vereinfachte Verkehrswertermittlung im Bereich der Immobilienbewertung. Bei dieser verkürzten Form der Verkehrswertermittlung dividiert sich der Jahresreinertrag (nach Abzug von Grundsteuer, Versicherungen und Nebenkosten) einer Immobilie durch den Zins der Kapitalisierung.
Darüber hinaus wird die Immobilieninvestition ins Verhältnis zu den jährlich zu erzielenden Mieteinnahmen (nach Abzug aller Verwaltungs- und Betriebskosten) gesetzt.