Was macht der Notar?
Ein Notar fungiert als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der zwei Parteien als unparteiischer Betreuer bei rechtlichen Angelegenheiten wie Beglaubigungen und Beurkundungen begleitet. Das Notarwesen ist den Bundesländern unterschiedlich geregelt, jedoch untersteht ein Notar in jedem Fall der Dienstaufsicht durch ein Landgericht bzw. Oberlandgericht, welches die ordnungsgemäße Arbeit des Notars überwacht. Diese Stellen sowie die Notarkammer stehen dann im Falle einer Beschwerde zur Verfügung.