Was versteht man unter Notargebühren?
Die Notargebühren richten sich im Regelfall nach dem Geschäftswert der Immobilie und werden nach einem Prozentsatz von ca. 1-2% des Kaufpreises errechnet. Diese Gebühren sind vom Käufer zu entrichten. Mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages wird dieser für alle Parteien rechtskräftig. Außerdem enthalten in den Gebühren sind meist die Beratung durch den Notar und die vorherige Anfertigung des Kaufvertragsentwurf.