Was ist das Öffnungsmaß?
Was versteht man unter dem Öffnungsmaß?
Das Öffnungsmaß ist ein Mauerwerksmaß. Ebenso wie die anderen Mauerwerksmaße (Außenmaß und Vorsprungsmaß) basiert es auf dem sogenannten oktametrischen Maßsystem, auch Baurichtmaß genannt, das in der DIN 4172 Maßordnung im Hochbau geregelt ist.
Die Grundeinheit des Baurichtmaßes beträgt 12,5 Zentimeter – ist also der achte Teil eines Meters – und ergibt sich aus der Summe des Nennmaßes der Steinlänge (= 11,5cm) und dem Fugenmaß (= 1cm). Baurichtmaß Öffnungsmaß, Baurichtmaß Außenmaß und Baurichtmaß Vorsprungmaß werden alle gleich berechnet:
- Baurichtmaß Öffnungsmaß/Außenmaß/Vorsprungmaß = x (Anzahl der Steinköpfe) * 12,5cm (Grundeinheit Baurichtmaß)
Bei der Berechnung der Nennmaße gibt es Unterschiede. Das Nennmaß für ein Öffnungsmaß im Rohbau wird von Stein zu Stein gemessen, es muss also immer eine Fuge zusätzlich addiert werden:
- Nennmaß Öffnungsmaß = x (Anzahl der Steinköpfe) * 12,5cm (Grundeinheit Baurichtmaß) + 1cm (zusätzliche Fuge)
Öffnungsmaß richtig bestimmen – ein Rechenbeispiel
- Nennmaß Öffnungsmaß = 6 (Anzahl der Steinköpfe) * 12,5cm (Grundeinheit Baurichtmaß) + 1cm (zusätzliche Fuge) = 76cm
- Baurichtmaß Öffnungsmaß = 6 * 12,5cm (Grundeinheit Baurichtmaß) = 75cm