Was versteht man unter der Sondertilgung?
Im Rahmen eines Darlehens zahlt der Darlehensnehmer einen vereinbarten Zins- und Tilgungssatz an den Darlehensgeber. Außerhalb dieser regelmäßigen Zahlungen besteht, sofern vertraglich vorgesehen, die Möglichkeit für den Darlehensnehmer außerplanmäßige Zahlungen zu leisten. Diese „Sondertilgung“ wird auf die bisher geleisteten Rückzahlungen angerechnet und verringern die Restschuld. Durch die verringerte Restschuld verkürzt sich die verbliebene Laufzeit des Darlehens und die Zinslast (durch die niedrigere Berechnungsbasis) sinkt.
Eine Sondertilgung muss schriftlich im Darlehensvertrag festgehalten werden. Auch kann der Darlehensgeber die Häufigkeit der Sondertilgung, die Höhe der einmaligen sowie der kumulierten Zahlungen beschränken.