A
(28)
| B
(52)
| C
(5)
| D
(19)
| E
(22)
| F
(34)
| G
(30)
| H
(14)
| I
(12)
| J
(2)
| K
(34)
| L
(17)
| M
(22)
| N
(20)
| O
(7)
| P
(14)
| Q
(1)
| R
(24)
| S
(32)
| T
(22)
| U
(8)
| V
(15)
| W
(23)
| X
(1)
| Z
(7)
Als einen Überbau bezeichnet man ein Gebäude(teil), das über die Grundstücksgrenze hinaus gebaut wurde. Wenn der Eigentümer des Grundstücks dies ohne grobe Fahrlässigkeit und ohne den Widerspruch durch den Nachbar (vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung) getan hat, so muss der Nachbar den Überbau dulden. Jedoch muss der Nachbar durch eine Überbaurente entschädigt werden.
Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.