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Was versteht man unter der Untermiete?

Inhaltsverzeichnis

Von Untermiete ist die Rede, wenn ein Mieter sein angemietetes an Dritte weitervermietet. Kinder bzw. Eltern des Mieters sind davon nicht betroffen. Eine Untervermietung ist ohne die Zustimmung des Vermieters nicht möglich bzw. nicht rechtens. Sollte der Mieter eine Verweigerung der Untermiete nicht akzeptieren wollen, kann er die Mietsache innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.

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