Was versteht man unter der Wohnflächenberechnung nach DIN 277?
Wohnflächen werden sehr häufig auch nach DIN 277 berechnet. Die spielt besonders im Neubaubereich eine zentrale Rolle, ist sie doch die mit bedeutendste Norm für Kostenplanung im Hochbau. Allerdings interessiert sich die DIN 277 nicht für den „Wohnwert“ einer Immobilie, auch den Begriff der „Wohnfläche“ kennt Sie nicht. Eine am Wohnwert orientierte qualitative Flächenbewertung leistet sie nicht, weshalb sie zur Wohnflächenberechnung nur bedingt geeignet ist.
Begrifflichkeiten der DIN 277 – der Begriff der „Wohnfläche“ kommt so nicht vor
Wichtig zu wissen: Nach DIN277 berechnete „Wohnflächen“ ergeben sich meist aus einer Addition von „Nutzungsflächen“ und „Verkehrsflächen“ (siehe Grafik). Bei deren Ermittlung dürfen die Flächen von Balkonen, Terrassen und Treppen sowie Flächen unter Dachschrägen ohne Einschränkung angerechnet werden. Im Ergebnis führt das, verglichen mit einer Berechnung nach der WoFlV, zu erheblich größeren „Wohnflächen“.
Weitere Infos: Wohnflächenberechnung nach Wohnlfächenverordnung