Grundstückspreise in Alzenau in Unterfranken 2023

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Die Grundstückspreise in Alzenau in Unterfranken liegen in mittlerer Lage bei 490 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 594 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 405 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
405€/m2
450€/m2
495€/m2
Mittlere Lage
441€/m2
490€/m2
539€/m2
Gute Lage
486€/m2
540€/m2
594€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Alzenau in Unterfranken nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 571 € 622 € 685 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 508 € 553 € 610 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 463 € 504 € 556 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 423 € 460 € 507 €

Grundstückspreise in Alzenau in Unterfranken unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Alzenau in Unterfranken ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 369 € 401 € 442 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 450 € 490 € 540 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 540 € 588 € 648 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Alzenau in Unterfranken nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 7 € 16 € 24 €
Bauerwarungsland 68 € 105 € 142 €
Ungeordnetes Rohbauland 156 € 215 € 274 €
Geordnetes Rohbauland 294 € 313 € 333 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Alzenau in Unterfranken im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 172 € 187 € 206 €
2002 170 € 185 € 204 €
2003 181 € 198 € 218 €
2004 225 € 245 € 271 €
2005 233 € 254 € 280 €
2006 261 € 285 € 314 €
2007 277 € 302 € 333 €
2008 303 € 330 € 364 €
2009 286 € 311 € 343 €
2010 275 € 300 € 331 €
2011 293 € 319 € 351 €
2012 289 € 315 € 347 €
2013 291 € 317 € 349 €
2014 303 € 330 € 364 €
2015 313 € 341 € 376 €
2016 325 € 354 € 390 €
2017 354 € 385 € 425 €
2018 395 € 430 € 474 €
2019 427 € 465 € 512 €
2020 429 € 467 € 514 €
2021 449 € 489 € 539 €
2022 464 € 506 € 557 €
2023 450 € 490 € 540 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Alzenau in Unterfranken

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Alzenau in Unterfranken ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Alzenau in Unterfranken

Der Bodenwert in Alzenau in Unterfranken liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 540 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 19%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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