Grundstückspreise in Aschheim 2023

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Die Grundstückspreise in Aschheim liegen in mittlerer Lage bei 2000 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2420 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1620 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.620€/m2
1.800€/m2
1.980€/m2
Mittlere Lage
1.800€/m2
2.000€/m2
2.200€/m2
Gute Lage
1.980€/m2
2.200€/m2
2.420€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Aschheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 2286 € 2540 € 2794 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 2033 € 2260 € 2485 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1854 € 2060 € 2266 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1692 € 1880 € 2068 €

Grundstückspreise in Aschheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Aschheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1476 € 1640 € 1804 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1800 € 2000 € 2200 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2160 € 2400 € 2640 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Aschheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 32 € 66 € 100 €
Bauerwarungsland 280 € 430 € 580 €
Ungeordnetes Rohbauland 640 € 880 € 1120 €
Geordnetes Rohbauland 1200 € 1280 € 1360 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Aschheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 688 € 764 € 841 €
2002 680 € 755 € 831 €
2003 727 € 808 € 889 €
2004 903 € 1003 € 1104 €
2005 935 € 1039 € 1143 €
2006 1047 € 1163 € 1280 €
2007 1111 € 1234 € 1358 €
2008 1214 € 1349 € 1484 €
2009 1144 € 1272 € 1399 €
2010 1103 € 1226 € 1349 €
2011 1172 € 1303 € 1433 €
2012 1159 € 1288 € 1417 €
2013 1164 € 1294 € 1423 €
2014 1215 € 1350 € 1485 €
2015 1254 € 1393 € 1532 €
2016 1303 € 1448 € 1592 €
2017 1416 € 1574 € 1731 €
2018 1582 € 1758 € 1934 €
2019 1708 € 1898 € 2088 €
2020 1716 € 1907 € 2098 €
2021 1799 € 1999 € 2199 €
2022 1859 € 2066 € 2272 €
2023 1800 € 2000 € 2200 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Aschheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Aschheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Aschheim

Der Bodenwert in Aschheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2200 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 22%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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