Grundstückspreise in Bannewitz 2023

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Die Grundstückspreise in Bannewitz liegen in mittlerer Lage bei 157 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 189 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 90 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
90€/m2
101€/m2
111€/m2
Mittlere Lage
141€/m2
157€/m2
172€/m2
Gute Lage
154€/m2
172€/m2
189€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Bannewitz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 128 € 199 € 218 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 114 € 177 € 194 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 104 € 161 € 177 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 94 € 147 € 161 €

Grundstückspreise in Bannewitz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Bannewitz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 82 € 128 € 141 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 101 € 157 € 172 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 121 € 188 € 206 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Bannewitz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 5 € 7 €
Bauerwarungsland 21 € 33 € 45 €
Ungeordnetes Rohbauland 50 € 69 € 87 €
Geordnetes Rohbauland 94 € 100 € 106 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Bannewitz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 38 € 60 € 65 €
2002 38 € 59 € 64 €
2003 40 € 63 € 69 €
2004 50 € 78 € 86 €
2005 52 € 81 € 89 €
2006 58 € 91 € 100 €
2007 62 € 96 € 106 €
2008 68 € 105 € 116 €
2009 64 € 99 € 109 €
2010 61 € 96 € 105 €
2011 65 € 102 € 112 €
2012 65 € 101 € 110 €
2013 65 € 101 € 111 €
2014 68 € 105 € 116 €
2015 70 € 109 € 119 €
2016 73 € 113 € 124 €
2017 79 € 123 € 135 €
2018 88 € 138 € 151 €
2019 95 € 149 € 163 €
2020 96 € 149 € 164 €
2021 100 € 156 € 171 €
2022 104 € 162 € 177 €
2023 101 € 157 € 172 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Bannewitz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Bannewitz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Bannewitz

Der Bodenwert in Bannewitz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 172 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 70%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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