Grundstückspreise in Berlin 2023

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Die Grundstückspreise in Berlin liegen in mittlerer Lage bei 750 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 990 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 585 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
585€/m2
650€/m2
715€/m2
Mittlere Lage
675€/m2
750€/m2
825€/m2
Gute Lage
810€/m2
900€/m2
990€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Berlin nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 825 € 952 € 1143 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 734 € 847 € 1016 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 669 € 772 € 927 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 611 € 705 € 846 €

Grundstückspreise in Berlin unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Berlin ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 533 € 615 € 738 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 650 € 750 € 900 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 780 € 900 € 1080 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Berlin nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 24 € 37 €
Bauerwarungsland 105 € 161 € 217 €
Ungeordnetes Rohbauland 240 € 330 € 420 €
Geordnetes Rohbauland 450 € 480 € 510 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Berlin im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 248 € 286 € 344 €
2002 245 € 283 € 340 €
2003 262 € 303 € 363 €
2004 326 € 376 € 451 €
2005 337 € 389 € 467 €
2006 378 € 436 € 523 €
2007 401 € 463 € 555 €
2008 438 € 506 € 607 €
2009 413 € 477 € 572 €
2010 398 € 459 € 551 €
2011 423 € 488 € 586 €
2012 418 € 483 € 579 €
2013 420 € 485 € 582 €
2014 438 € 506 € 607 €
2015 452 € 522 € 627 €
2016 470 € 543 € 651 €
2017 511 € 590 € 708 €
2018 571 € 659 € 791 €
2019 617 € 712 € 854 €
2020 619 € 715 € 858 €
2021 649 € 749 € 899 €
2022 671 € 774 € 929 €
2023 650 € 750 € 900 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Berlin

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Berlin ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Berlin

Der Bodenwert in Berlin liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 900 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 38%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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