Grundstückspreise in Bochum 2023

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Die Grundstückspreise in Bochum liegen in mittlerer Lage bei 470 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 660 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 324 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
324€/m2
360€/m2
396€/m2
Mittlere Lage
423€/m2
470€/m2
517€/m2
Gute Lage
540€/m2
600€/m2
660€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Bochum nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 457 € 596 € 762 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 406 € 531 € 677 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 370 € 484 € 618 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 338 € 441 € 564 €

Grundstückspreise in Bochum unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Bochum ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 295 € 385 € 491 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 360 € 470 € 600 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 432 € 564 € 720 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Bochum nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 7 € 15 € 23 €
Bauerwarungsland 65 € 101 € 136 €
Ungeordnetes Rohbauland 150 € 206 € 263 €
Geordnetes Rohbauland 282 € 300 € 319 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Bochum im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 137 € 179 € 229 €
2002 136 € 177 € 226 €
2003 145 € 189 € 242 €
2004 180 € 235 € 301 €
2005 187 € 244 € 311 €
2006 209 € 273 € 349 €
2007 222 € 290 € 370 €
2008 242 € 317 € 404 €
2009 228 € 298 € 381 €
2010 220 € 288 € 367 €
2011 234 € 306 € 390 €
2012 231 € 302 € 386 €
2013 232 € 304 € 388 €
2014 243 € 317 € 405 €
2015 250 € 327 € 418 €
2016 260 € 340 € 434 €
2017 283 € 369 € 472 €
2018 316 € 413 € 527 €
2019 341 € 446 € 569 €
2020 343 € 448 € 572 €
2021 359 € 469 € 599 €
2022 371 € 485 € 619 €
2023 360 € 470 € 600 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Bochum

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Bochum ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Bochum

Der Bodenwert in Bochum liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 600 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 66%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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