Grundstückspreise in Borgentreich 2023

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Die Grundstückspreise in Borgentreich liegen in mittlerer Lage bei 43 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 61 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 30 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
30€/m2
34€/m2
37€/m2
Mittlere Lage
38€/m2
43€/m2
47€/m2
Gute Lage
50€/m2
56€/m2
61€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Borgentreich nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 43 € 54 € 71 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 38 € 48 € 63 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 35 € 44 € 57 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 31 € 40 € 52 €

Grundstückspreise in Borgentreich unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Borgentreich ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 27 € 35 € 45 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 34 € 43 € 56 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 40 € 51 € 67 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Borgentreich nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 6 € 9 € 12 €
Ungeordnetes Rohbauland 13 € 18 € 24 €
Geordnetes Rohbauland 25 € 27 € 29 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Borgentreich im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 13 € 16 € 21 €
2002 12 € 16 € 21 €
2003 13 € 17 € 22 €
2004 17 € 21 € 28 €
2005 17 € 22 € 29 €
2006 19 € 25 € 32 €
2007 20 € 26 € 34 €
2008 22 € 29 € 37 €
2009 21 € 27 € 35 €
2010 20 € 26 € 34 €
2011 22 € 28 € 36 €
2012 21 € 27 € 36 €
2013 21 € 27 € 36 €
2014 22 € 29 € 37 €
2015 23 € 29 € 39 €
2016 24 € 31 € 40 €
2017 26 € 33 € 44 €
2018 29 € 37 € 49 €
2019 32 € 40 € 53 €
2020 32 € 41 € 53 €
2021 33 € 42 € 55 €
2022 35 € 44 € 57 €
2023 34 € 43 € 56 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Borgentreich

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Borgentreich ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Borgentreich

Der Bodenwert in Borgentreich liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 56 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 64%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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