Grundstückspreise in Bremervörde 2023

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Die Grundstückspreise in Bremervörde liegen in mittlerer Lage bei 100 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 170 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 64 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
64€/m2
72€/m2
79€/m2
Mittlere Lage
90€/m2
100€/m2
110€/m2
Gute Lage
139€/m2
155€/m2
170€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Bremervörde nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 91 € 127 € 196 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 81 € 112 € 175 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 74 € 103 € 159 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 67 € 94 € 145 €

Grundstückspreise in Bremervörde unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Bremervörde ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 59 € 82 € 127 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 72 € 100 € 155 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 86 € 120 € 186 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Bremervörde nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 14 € 21 € 28 €
Ungeordnetes Rohbauland 32 € 44 € 56 €
Geordnetes Rohbauland 60 € 64 € 68 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Bremervörde im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 27 € 38 € 59 €
2002 27 € 37 € 58 €
2003 29 € 40 € 62 €
2004 36 € 50 € 77 €
2005 37 € 51 € 80 €
2006 41 € 58 € 90 €
2007 44 € 61 € 95 €
2008 48 € 67 € 104 €
2009 45 € 63 € 98 €
2010 44 € 61 € 95 €
2011 46 € 65 € 100 €
2012 46 € 64 € 99 €
2013 46 € 64 € 100 €
2014 48 € 67 € 104 €
2015 50 € 69 € 107 €
2016 52 € 72 € 112 €
2017 56 € 78 € 121 €
2018 63 € 87 € 136 €
2019 68 € 94 € 147 €
2020 68 € 95 € 147 €
2021 71 € 99 € 154 €
2022 74 € 103 € 160 €
2023 72 € 100 € 155 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Bremervörde

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Bremervörde ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Bremervörde

Der Bodenwert in Bremervörde liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 155 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 115%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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