Grundstückspreise in Burgau 2023

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Die Grundstückspreise in Burgau liegen in mittlerer Lage bei 220 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 253 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 171 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
171€/m2
190€/m2
209€/m2
Mittlere Lage
198€/m2
220€/m2
242€/m2
Gute Lage
207€/m2
230€/m2
253€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Burgau nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 241 € 279 € 292 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 214 € 248 € 259 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 195 € 226 € 236 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 178 € 206 € 216 €

Grundstückspreise in Burgau unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Burgau ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 155 € 180 € 188 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 190 € 220 € 230 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 228 € 264 € 276 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Burgau nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 11 €
Bauerwarungsland 30 € 47 € 63 €
Ungeordnetes Rohbauland 70 € 96 € 123 €
Geordnetes Rohbauland 132 € 140 € 149 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Burgau im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 72 € 84 € 87 €
2002 71 € 83 € 86 €
2003 76 € 88 € 92 €
2004 95 € 110 € 115 €
2005 98 € 114 € 119 €
2006 110 € 128 € 133 €
2007 117 € 135 € 141 €
2008 128 € 148 € 155 €
2009 120 € 139 € 146 €
2010 116 € 134 € 141 €
2011 123 € 143 € 149 €
2012 122 € 141 € 148 €
2013 122 € 142 € 148 €
2014 128 € 148 € 155 €
2015 132 € 153 € 160 €
2016 137 € 159 € 166 €
2017 149 € 173 € 181 €
2018 167 € 193 € 202 €
2019 180 € 208 € 218 €
2020 181 € 209 € 219 €
2021 189 € 219 € 229 €
2022 196 € 227 € 237 €
2023 190 € 220 € 230 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Burgau

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Burgau ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Burgau

Der Bodenwert in Burgau liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 230 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 21%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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