Grundstückspreise in Burkardroth 2023

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Die Grundstückspreise in Burkardroth liegen in mittlerer Lage bei 45 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 60 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 36 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
36€/m2
40€/m2
44€/m2
Mittlere Lage
40€/m2
45€/m2
49€/m2
Gute Lage
49€/m2
55€/m2
60€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Burkardroth nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 50 € 57 € 69 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 45 € 50 € 62 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 41 € 46 € 56 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 37 € 42 € 51 €

Grundstückspreise in Burkardroth unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Burkardroth ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 32 € 36 € 45 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 40 € 45 € 55 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 48 € 54 € 66 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Burkardroth nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 6 € 9 € 13 €
Ungeordnetes Rohbauland 14 € 19 € 25 €
Geordnetes Rohbauland 27 € 28 € 30 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Burkardroth im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 15 € 17 € 21 €
2002 15 € 17 € 20 €
2003 16 € 18 € 22 €
2004 20 € 22 € 27 €
2005 20 € 23 € 28 €
2006 23 € 26 € 32 €
2007 24 € 27 € 33 €
2008 26 € 30 € 37 €
2009 25 € 28 € 34 €
2010 24 € 27 € 33 €
2011 26 € 29 € 35 €
2012 25 € 28 € 35 €
2013 25 € 29 € 35 €
2014 27 € 30 € 37 €
2015 27 € 31 € 38 €
2016 28 € 32 € 39 €
2017 31 € 35 € 43 €
2018 35 € 39 € 48 €
2019 37 € 42 € 52 €
2020 38 € 42 € 52 €
2021 39 € 44 € 54 €
2022 41 € 46 € 56 €
2023 40 € 45 € 55 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Burkardroth

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Burkardroth ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Burkardroth

Der Bodenwert in Burkardroth liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 55 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 37%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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