Grundstückspreise in Calau 2023

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Die Grundstückspreise in Calau liegen in mittlerer Lage bei 30 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 49 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 21 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
21€/m2
24€/m2
26€/m2
Mittlere Lage
27€/m2
30€/m2
33€/m2
Gute Lage
40€/m2
45€/m2
49€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Calau nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 30 € 38 € 57 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 27 € 33 € 50 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 24 € 30 € 46 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 22 € 28 € 42 €

Grundstückspreise in Calau unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Calau ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 19 € 24 € 36 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 24 € 30 € 45 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 28 € 36 € 54 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Calau nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 0 € 1 €
Bauerwarungsland 4 € 6 € 8 €
Ungeordnetes Rohbauland 9 € 13 € 16 €
Geordnetes Rohbauland 18 € 19 € 20 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Calau im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 9 € 11 € 17 €
2002 9 € 11 € 17 €
2003 9 € 12 € 18 €
2004 12 € 15 € 22 €
2005 12 € 15 € 23 €
2006 13 € 17 € 26 €
2007 14 € 18 € 27 €
2008 16 € 20 € 30 €
2009 15 € 19 € 28 €
2010 14 € 18 € 27 €
2011 15 € 19 € 29 €
2012 15 € 19 € 28 €
2013 15 € 19 € 29 €
2014 16 € 20 € 30 €
2015 16 € 20 € 31 €
2016 17 € 21 € 32 €
2017 18 € 23 € 35 €
2018 21 € 26 € 39 €
2019 22 € 28 € 42 €
2020 22 € 28 € 42 €
2021 23 € 29 € 44 €
2022 24 € 30 € 46 €
2023 24 € 30 € 45 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Calau

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Calau ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Calau

Der Bodenwert in Calau liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 45 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 87%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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