Grundstückspreise in Celle 2023

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Die Grundstückspreise in Celle liegen in mittlerer Lage bei 190 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 231 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 153 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
153€/m2
170€/m2
187€/m2
Mittlere Lage
171€/m2
190€/m2
209€/m2
Gute Lage
189€/m2
210€/m2
231€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Celle nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 215 € 241 € 266 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 192 € 214 € 237 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 175 € 195 € 216 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 159 € 178 € 197 €

Grundstückspreise in Celle unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Celle ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 139 € 155 € 172 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 170 € 190 € 210 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 204 € 228 € 252 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Celle nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 9 €
Bauerwarungsland 26 € 40 € 55 €
Ungeordnetes Rohbauland 60 € 83 € 106 €
Geordnetes Rohbauland 114 € 121 € 129 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Celle im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 65 € 72 € 80 €
2002 64 € 71 € 79 €
2003 68 € 76 € 84 €
2004 85 € 95 € 105 €
2005 88 € 98 € 109 €
2006 98 € 110 € 122 €
2007 104 € 117 € 129 €
2008 114 € 128 € 141 €
2009 108 € 120 € 133 €
2010 104 € 116 € 128 €
2011 110 € 123 € 136 €
2012 109 € 122 € 135 €
2013 109 € 122 € 135 €
2014 114 € 128 € 141 €
2015 118 € 132 € 146 €
2016 123 € 137 € 152 €
2017 133 € 149 € 165 €
2018 149 € 167 € 184 €
2019 161 € 180 € 199 €
2020 162 € 181 € 200 €
2021 169 € 189 € 209 €
2022 175 € 196 € 216 €
2023 170 € 190 € 210 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Celle

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Celle ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Celle

Der Bodenwert in Celle liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 210 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 23%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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