Grundstückspreise in Dettelbach 2023

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Die Grundstückspreise in Dettelbach liegen in mittlerer Lage bei 140 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 203 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 81 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
81€/m2
90€/m2
99€/m2
Mittlere Lage
126€/m2
140€/m2
154€/m2
Gute Lage
166€/m2
185€/m2
203€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Dettelbach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 114 € 177 € 234 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 101 € 158 € 209 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 92 € 144 € 190 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 84 € 131 € 173 €

Grundstückspreise in Dettelbach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Dettelbach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 73 € 114 € 151 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 90 € 140 € 185 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 108 € 168 € 222 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Dettelbach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 7 €
Bauerwarungsland 19 € 30 € 40 €
Ungeordnetes Rohbauland 44 € 61 € 78 €
Geordnetes Rohbauland 84 € 89 € 95 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Dettelbach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 34 € 53 € 70 €
2002 34 € 52 € 69 €
2003 36 € 56 € 74 €
2004 45 € 70 € 92 €
2005 46 € 72 € 96 €
2006 52 € 81 € 107 €
2007 55 € 86 € 114 €
2008 60 € 94 € 124 €
2009 57 € 89 € 117 €
2010 55 € 85 € 113 €
2011 58 € 91 € 120 €
2012 57 € 90 € 119 €
2013 58 € 90 € 119 €
2014 60 € 94 € 124 €
2015 62 € 97 € 128 €
2016 65 € 101 € 133 €
2017 70 € 110 € 145 €
2018 79 € 123 € 162 €
2019 85 € 132 € 175 €
2020 85 € 133 € 176 €
2021 89 € 139 € 184 €
2022 92 € 144 € 191 €
2023 90 € 140 € 185 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Dettelbach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Dettelbach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Dettelbach

Der Bodenwert in Dettelbach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 185 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 105%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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