Grundstückspreise in Dormagen 2023

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Die Grundstückspreise in Dormagen liegen in mittlerer Lage bei 380 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 451 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 261 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
261€/m2
290€/m2
319€/m2
Mittlere Lage
342€/m2
380€/m2
418€/m2
Gute Lage
369€/m2
410€/m2
451€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Dormagen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 368 € 482 € 520 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 327 € 429 € 463 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 298 € 391 € 422 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 272 € 357 € 385 €

Grundstückspreise in Dormagen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Dormagen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 237 € 311 € 336 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 290 € 380 € 410 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 348 € 456 € 492 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Dormagen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 12 € 19 €
Bauerwarungsland 53 € 81 € 110 €
Ungeordnetes Rohbauland 121 € 167 € 212 €
Geordnetes Rohbauland 228 € 243 € 258 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Dormagen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 110 € 145 € 156 €
2002 109 € 143 € 154 €
2003 117 € 153 € 165 €
2004 145 € 190 € 205 €
2005 150 € 197 € 213 €
2006 168 € 221 € 238 €
2007 179 € 234 € 253 €
2008 195 € 256 € 276 €
2009 184 € 241 € 260 €
2010 177 € 233 € 251 €
2011 188 € 247 € 267 €
2012 186 € 244 € 264 €
2013 187 € 245 € 265 €
2014 195 € 256 € 276 €
2015 202 € 264 € 285 €
2016 209 € 275 € 296 €
2017 228 € 299 € 322 €
2018 254 € 334 € 360 €
2019 275 € 360 € 389 €
2020 276 € 362 € 391 €
2021 289 € 379 € 409 €
2022 299 € 392 € 423 €
2023 290 € 380 € 410 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Dormagen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Dormagen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Dormagen

Der Bodenwert in Dormagen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 410 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 41%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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