Grundstückspreise in Eichstätt 2023

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Die Grundstückspreise in Eichstätt liegen in mittlerer Lage bei 415 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 489 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 346 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
346€/m2
385€/m2
423€/m2
Mittlere Lage
373€/m2
415€/m2
456€/m2
Gute Lage
400€/m2
445€/m2
489€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Eichstätt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 488 € 527 € 565 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 435 € 468 € 502 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 396 € 427 € 458 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 361 € 390 € 418 €

Grundstückspreise in Eichstätt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Eichstätt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 315 € 340 € 364 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 385 € 415 € 445 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 462 € 498 € 534 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Eichstätt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 13 € 20 €
Bauerwarungsland 58 € 89 € 120 €
Ungeordnetes Rohbauland 132 € 182 € 232 €
Geordnetes Rohbauland 249 € 265 € 282 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Eichstätt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 147 € 158 € 170 €
2002 145 € 156 € 168 €
2003 155 € 167 € 179 €
2004 193 € 208 € 223 €
2005 200 € 215 € 231 €
2006 224 € 241 € 258 €
2007 237 € 256 € 274 €
2008 259 € 280 € 300 €
2009 244 € 263 € 283 €
2010 236 € 254 € 272 €
2011 250 € 270 € 289 €
2012 248 € 267 € 286 €
2013 249 € 268 € 287 €
2014 259 € 280 € 300 €
2015 268 € 289 € 310 €
2016 278 € 300 € 322 €
2017 303 € 326 € 350 €
2018 338 € 364 € 391 €
2019 365 € 393 € 422 €
2020 367 € 395 € 424 €
2021 384 € 414 € 444 €
2022 397 € 428 € 459 €
2023 385 € 415 € 445 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Eichstätt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Eichstätt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Eichstätt

Der Bodenwert in Eichstätt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 445 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 15%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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