Grundstückspreise in Eitorf 2023

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Die Grundstückspreise in Eitorf liegen in mittlerer Lage bei 240 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 308 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 130 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
130€/m2
145€/m2
159€/m2
Mittlere Lage
216€/m2
240€/m2
264€/m2
Gute Lage
252€/m2
280€/m2
308€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Eitorf nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 184 € 304 € 355 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 163 € 271 € 316 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 149 € 247 € 288 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 136 € 225 € 263 €

Grundstückspreise in Eitorf unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Eitorf ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 118 € 196 € 229 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 145 € 240 € 280 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 174 € 288 € 336 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Eitorf nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 12 €
Bauerwarungsland 33 € 51 € 69 €
Ungeordnetes Rohbauland 76 € 105 € 134 €
Geordnetes Rohbauland 144 € 153 € 163 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Eitorf im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 55 € 91 € 107 €
2002 54 € 90 € 105 €
2003 58 € 97 € 113 €
2004 72 € 120 € 140 €
2005 75 € 124 € 145 €
2006 84 € 139 € 162 €
2007 89 € 148 € 172 €
2008 97 € 161 € 188 €
2009 92 € 152 € 178 €
2010 88 € 147 € 171 €
2011 94 € 156 € 182 €
2012 93 € 154 € 180 €
2013 93 € 155 € 181 €
2014 97 € 162 € 189 €
2015 101 € 167 € 195 €
2016 104 € 173 € 202 €
2017 114 € 188 € 220 €
2018 127 € 210 € 246 €
2019 137 € 227 € 265 €
2020 138 € 228 € 267 €
2021 144 € 239 € 279 €
2022 149 € 247 € 289 €
2023 145 € 240 € 280 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Eitorf

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Eitorf ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Eitorf

Der Bodenwert in Eitorf liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 280 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 93%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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