Grundstückspreise in Esslingen-Berkheim 2023

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Die Grundstückspreise in Esslingen-Berkheim liegen in mittlerer Lage bei 720 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 935 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 603 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
603€/m2
670€/m2
737€/m2
Mittlere Lage
648€/m2
720€/m2
792€/m2
Gute Lage
765€/m2
850€/m2
935€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Esslingen-Berkheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 850 € 914 € 1079 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 757 € 813 € 960 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 690 € 741 € 875 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 629 € 676 € 799 €

Grundstückspreise in Esslingen-Berkheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Esslingen-Berkheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 549 € 590 € 697 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 670 € 720 € 850 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 804 € 864 € 1020 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Esslingen-Berkheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 11 € 23 € 36 €
Bauerwarungsland 100 € 154 € 208 €
Ungeordnetes Rohbauland 230 € 316 € 403 €
Geordnetes Rohbauland 432 € 460 € 489 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Esslingen-Berkheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 256 € 275 € 325 €
2002 253 € 272 € 321 €
2003 270 € 291 € 343 €
2004 336 € 361 € 426 €
2005 348 € 374 € 441 €
2006 389 € 418 € 494 €
2007 413 € 444 € 524 €
2008 452 € 485 € 573 €
2009 426 € 457 € 540 €
2010 410 € 441 € 521 €
2011 436 € 469 € 553 €
2012 431 € 463 € 547 €
2013 433 € 465 € 549 €
2014 452 € 486 € 573 €
2015 466 € 501 € 592 €
2016 485 € 521 € 615 €
2017 527 € 566 € 669 €
2018 588 € 632 € 747 €
2019 636 € 683 € 806 €
2020 638 € 686 € 810 €
2021 669 € 719 € 849 €
2022 692 € 743 € 878 €
2023 670 € 720 € 850 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Esslingen-Berkheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Esslingen-Berkheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Esslingen-Berkheim

Der Bodenwert in Esslingen-Berkheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 850 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 26%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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