Grundstückspreise in Esslingen-Hohenkreuz 2023

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Die Grundstückspreise in Esslingen-Hohenkreuz liegen in mittlerer Lage bei 860 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 968 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 738 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
738€/m2
820€/m2
902€/m2
Mittlere Lage
774€/m2
860€/m2
946€/m2
Gute Lage
792€/m2
880€/m2
968€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Esslingen-Hohenkreuz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1041 € 1092 € 1117 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 926 € 971 € 994 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 844 € 885 € 906 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 770 € 808 € 827 €

Grundstückspreise in Esslingen-Hohenkreuz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Esslingen-Hohenkreuz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 672 € 705 € 721 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 820 € 860 € 880 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 984 € 1032 € 1056 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Esslingen-Hohenkreuz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 13 € 28 € 43 €
Bauerwarungsland 120 € 184 € 249 €
Ungeordnetes Rohbauland 275 € 378 € 481 €
Geordnetes Rohbauland 516 € 550 € 584 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Esslingen-Hohenkreuz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 313 € 328 € 336 €
2002 309 € 324 € 332 €
2003 331 € 347 € 355 €
2004 411 € 431 € 441 €
2005 426 € 447 € 457 €
2006 477 € 500 € 512 €
2007 506 € 530 € 543 €
2008 553 € 580 € 593 €
2009 521 € 547 € 559 €
2010 502 € 527 € 539 €
2011 534 € 560 € 573 €
2012 528 € 553 € 566 €
2013 530 € 556 € 569 €
2014 553 € 580 € 594 €
2015 571 € 599 € 613 €
2016 593 € 622 € 637 €
2017 645 € 676 € 692 €
2018 720 € 756 € 773 €
2019 778 € 816 € 835 €
2020 782 € 820 € 839 €
2021 819 € 859 € 879 €
2022 847 € 888 € 909 €
2023 820 € 860 € 880 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Esslingen-Hohenkreuz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Esslingen-Hohenkreuz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Esslingen-Hohenkreuz

Der Bodenwert in Esslingen-Hohenkreuz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 880 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 7%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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