Grundstückspreise in Flein 2023

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Die Grundstückspreise in Flein liegen in mittlerer Lage bei 710 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 781 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 531 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
531€/m2
590€/m2
649€/m2
Mittlere Lage
639€/m2
710€/m2
781€/m2
Gute Lage
639€/m2
710€/m2
781€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Flein nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 749 € 901 € 901 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 666 € 802 € 802 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 607 € 731 € 731 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 554 € 667 € 667 €

Grundstückspreise in Flein unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Flein ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 483 € 582 € 582 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 590 € 710 € 710 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 708 € 852 € 852 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Flein nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 11 € 23 € 35 €
Bauerwarungsland 99 € 152 € 205 €
Ungeordnetes Rohbauland 227 € 312 € 397 €
Geordnetes Rohbauland 426 € 454 € 482 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Flein im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 225 € 271 € 271 €
2002 222 € 268 € 268 €
2003 238 € 286 € 286 €
2004 296 € 356 € 356 €
2005 306 € 369 € 369 €
2006 343 € 413 € 413 €
2007 364 € 438 € 438 €
2008 398 € 479 € 479 €
2009 375 € 451 € 451 €
2010 361 € 435 € 435 €
2011 384 € 462 € 462 €
2012 380 € 457 € 457 €
2013 381 € 459 € 459 €
2014 398 € 479 € 479 €
2015 411 € 494 € 494 €
2016 427 € 514 € 514 €
2017 464 € 558 € 558 €
2018 518 € 624 € 624 €
2019 560 € 674 € 674 €
2020 562 € 677 € 677 €
2021 589 € 709 € 709 €
2022 609 € 733 € 733 €
2023 590 € 710 € 710 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Flein

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Flein ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Flein

Der Bodenwert in Flein liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 710 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 20%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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